Degressive AfA für Neubauten

Jetzt können Sie von erheblichen Steuervorteilen der AfA profitieren!

Wachstumschancengesetz endlich verabschiedet!
Bis zu 49% Abschreibung in den ersten zehn Jahren möglich.
Neue Degressive AfA – 5 Prozent, 6 Jahre!

AfA für Neubauten

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
  • Bis zu 49% Abschreibung in den ersten zehn Jahren möglich
  • 5% der Investitionskosten können degressiv abgeschrieben werden
  • Wechsel zur linearen AfA ist möglich
  • Kombinierbar mit Sonderabschreibung nach § 7b EstG
  • Details in § 7 Abs. 5a EstG festgehalten
  • Gilt für folgende Objekte: „Wohnen am Sandfeld“
Die degressive Abschreibung (AfA) gilt ausschließlich für neu errichtete Wohngebäude und Wohnungen.

Und so funktionierts:

  • Höhe der degressiven AfA:
    Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Folgejahre:
    In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich abgeschrieben werden.

Diese Maßnahme soll die Bau- und Immobilienbranche stabilisieren und den Wohnungsneubau in Deutschland fördern. Die degressive Abschreibung ermöglicht eine schnellere Refinanzierung von Investitionen und schafft Anreize für den Wohnungsbau. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Begleitung der wirtschaftlichen Transformation hin zu einer digitalen und klimaneutralen Wirtschaft.

Beispielrechnung:

Bei 400.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschrei-bungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert). Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).

Bei Fragen, kommen Sie gerne auf uns zu!

Detailliertere Berechnungen und Infos unter:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/degressive-afa
https://www.haufe.de/steuern/haufe-steuer-office-excellence/wachstumschancengesetz


KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude

Doch was wenn es keine KfW-Förderung mehr gibt?



Die KfW-Förderung wird aktuell nicht mehr bezuschusst!

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Lesen Sie weiter unten oder sprechen Sie uns an!


Für die Sanierung, den Bau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten KfW-Effizienzhauses

httpsde.freepik.comphotosbaum'Baum Foto erstellt von jcomp - de.freepik.coma

Gefördert werden der Neubau und Erst­erwerb eines KfW-Effizienzhauses oder eine entsprechende Eigentumswohnung:

Neubau: die Bau- und Bauneben­kosten (ohne Grundstücks­kosten)

Kauf: den Kaufpreis der Immobilien (ohne Grundstückskosten)

Wählen sie zwischen Kredit- und Zuschuss-Variante.

Die genauen Bedingungen und akteullen Förderungen entnehmen Sie bitte immer der Seite www.kfw.de!

Die KfW-Prämie 261, 262 und 461 kurz erklärt

  • Förderkredit ab 0,76 %  effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
  • Bis zu 150.000 EUR Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Bis zu 60.000 EUR Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
  • Für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus  oder eine entsprechende Eigentums­wohnung bauen oder kaufen
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
  • Sanierungszuschuss bis zu 75.000 EUR je Wohneinheit
  • Bauzuschuss bis zu 37.500 EUR je Wohneinheit
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung


Energieeffizient Sanieren

Kredit für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen



Gefördert werden die ener­getische Sanierung von Wohn­gebäuden, für die der Bauantrag oder die Bau­anzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Förderfähig sind alle ener­getischen Maß­nahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard  führen.

Auch die Sanierung von Bau­denkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltens­werter Bau­substanz ist förder­fähig.

Die genauen Bedingungen und aktuellen Föderungen entnehmen Sie bitte immer der Seite www.kfw.de!

Die KfW-Prämie 151 und 152 kurz erklärt

  • Förderkredit mit 0,75 %  Sollzins p.a.
  • Bis zu 120.000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus  oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen
  • Auch für den Kauf von saniertem Wohnraum
  • Weniger zurückzahlen: bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss 
  • Begleitung durch Experten für Energie­effizienz kann mit bis zu 4.000 Euro extra gefördert werden

Photo Credit:
httpsde.freepik.comphotosbaum’Baum Foto erstellt von jcomp – de.freepik.com
httpsde.freepik.comphotoshaus’Haus Foto erstellt von wayhomestudio – de.freepik.com