Steuerliche Förderung

für Objekte mit Sanierungsabschreibung


Alte Brauerei in Neustadt, Vor- und nach der Sanierung

Finanzieren Sie Ihre Sanierung zum KfW-Effizienzhaus mit dem KfW-Kredit mit
Tilgungszuschuss.

Dieser reduziert Ihre Kreditschuld und die Laufzeit verkürzt sich. Sie zahlen somit viel weniger zurück, als Sie aufgenommen haben.

Die Sondervorschriften zur Gebäudeabschreibung für Sanierungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen für Baudenkmale regelt das Einkommensteuergesetz in den §§ 7h und 7 i.

Den Kostenanteil für eine Sanierung können Steuerpflichtige bei der Ermittlung
der individuellen Einkommensteuerlast geltend machen.

Voraussetzung ist hierfür, dass der Erwerb der Immobilie vor Beginn der Sanierung erfolgt. Weiterhin muss der Immobilienerwerber in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich veranlagt werden.

Für Immobilien in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
(§ 7h EStG), die zur Vermietung erworben werden, wird der Kostenanteil für die Sanierung letztendlich vollständig über 12 Jahre abgeschrieben.

Für Steuerpflichtige, die die entsprechenden Immobilien selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen, bietet eine weitere Sonderabschreibungsvorschrift ebenfalls Steuervorteile.

§ 10f EStG regelt, dass im Jahr der Anschaffung und den folgenden 9 Jahren jeweils 9% der Baumaßnahmen steuerlich als Sonderabschreibung geltend gemacht werden können.

Ihr KfW-Finanzierungsvorteil

  • bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss
  • bis zu 120.000 Euro Förderkredit
  • 0,75 % Sollzins p. a.
  • Vermietung der Immobilie:
  • 12 Jahre Abschreibung
  • Eigennutzung der Immobilie:
  • 9 Jahre Abschreibung

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